Aktenvernichtung
Jeder Betrieb hat vertrauliche Akten.
In gewerblichen Unternehmen und privaten Haushalten fallen Papiere und sonstige Datenträger mit vertraulichen Informationen an. Eine Entsorgung im herkömmlichen Sinn ist zur Gewährleistung des Datenschutzes nicht geeignet. Wir bieten Ihnen ein lückenloses Sicherheitssystem von der Abholung der Abfälle bis zur Vernichtung bzw. Zerstörung der Datenträger an.
Unsere Mitarbeiter sind nach § 5 des Datenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet.
In gewerblichen Unternehmen und privaten Haushalten fallen Papiere und sonstige Datenträger mit vertraulichen Informationen an. Eine Entsorgung im herkömmlichen Sinn ist zur Gewährleistung des Datenschutzes nicht geeignet. Wir bieten Ihnen ein lückenloses Sicherheitssystem von der Abholung der Abfälle bis zur Vernichtung bzw. Zerstörung der Datenträger an.
Unsere Mitarbeiter sind nach § 5 des Datenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet.
Alle Behälter, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind abschließbar. Wir bieten Ihnen
Behälter mit einem Volumen von 240 Liter bis 20 m³ an. Erstere sind zur Aufstellung in
Verwaltungs- bereichen geeignet.
Das zu vernichtende Material wird geschreddert, durchwirbelt und als Rohstoff für die Papierindustrie zu Ballen gepresst.
Über die erfolgte Vernichtung wird ein Zertifikat nach Datenschutzgesetz ausgestellt.
Das zu vernichtende Material wird geschreddert, durchwirbelt und als Rohstoff für die Papierindustrie zu Ballen gepresst.
Über die erfolgte Vernichtung wird ein Zertifikat nach Datenschutzgesetz ausgestellt.
